Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71840
VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657 (https://dejure.org/2009,71840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2009 - 3 ZB 09.657 (https://dejure.org/2009,71840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 (https://dejure.org/2009,71840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,71840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennung als Dienstunfall; Fahrradunfall in den Sommerferien bei Erkundungsfahrt für Wandertag; Meldung von Dienstunfähigkeit aufgrund Fahrradunfalls; Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 135.07

    Dienstunfall; Schullandheimaufenthalt; Notwendigkeit der Übernachtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt das gesetzliche Merkmal "in Ausübung des Dienstes" gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eine besonders enge ursächliche Verknüpfung des Unfallereignisses mit dem Dienst (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG vom 26.2.2008 2 B 135/07, NVwZ-RR 2008, 410).

    Der Unfall muss seine wesentliche Ursache in den Erfordernissen des Dienstes haben und dadurch nach seiner Eigenart geprägt sein (vgl. BVerwG vom 26.2.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2000 (DÖD 2001, 175) und vom 28. Februar 2002 (DÖD 2002, 254) liegt nicht vor, weil sie hinsichtlich der für die Entscheidung maßgeblichen Vorschrift, nämlich des § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG, zu der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (Beamtenversorgungsgesetz v. 24.8.1976, BGBl I S. 2485 BeamtVG a.F.) ergangen sind.
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben können, vermieden werden (BVerwG Urteil vom 6.3.1986 ZBR 1986, 304).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Der danach erforderliche Zusammenhang des Unfalls mit dem Dienst ist im Regelfall gegeben, wenn sich der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort ereignet (BVerwG v. 3.11.1976 BVerwGE 51, 220, 221).
  • Drs-Bund, 09.10.2001 - BT-Drs 14/7064
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Die Entscheidung vom 21. September 2000 (a.a.O.) war sogar der Anlass für die Änderung der betreffenden Normen (nunmehr § 45 Abs. 1 und Abs. 2 BeamtVG i.d.F. des Gesetzes vom 20.12.2001 BGBl I S. 3926) in der seither geltenden Fassung (vergl. BT-Drucks. 14/7064 S. 36, BayVGH v. 21.11.2008 Az. 3 ZB 08.1824).
  • VGH Bayern, 21.11.2008 - 3 ZB 08.1824

    Beamtenrecht; Dienstunfall eines Polizeibeamten; Hörschaden nach Übungsschießen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Die Entscheidung vom 21. September 2000 (a.a.O.) war sogar der Anlass für die Änderung der betreffenden Normen (nunmehr § 45 Abs. 1 und Abs. 2 BeamtVG i.d.F. des Gesetzes vom 20.12.2001 BGBl I S. 3926) in der seither geltenden Fassung (vergl. BT-Drucks. 14/7064 S. 36, BayVGH v. 21.11.2008 Az. 3 ZB 08.1824).
  • VGH Hessen, 07.03.1995 - 1 UE 1098/92

    Die Meldefrist des BeamtVG § 45 Abs 1 S 1 stellt eine materielle Ausschlußfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Bei der Frist des § 45 Abs. 1 BeamtVG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, für die es nicht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt (VGH Kassel vom 7.3.1995 1 UE 1098/92 IÖD 1995, 236).
  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 3 ZB 08.776

    Anerkennung als Dienstunfall; Zeckenbiss; Versäumung der Meldefrist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
    Damit kann sich der Kläger nicht mehr auf § 45 Abs. 2 BeamtVG berufen, auch wenn sich nach der Zweijahresfrist weitere Unfallfolgen gezeigt haben, da innerhalb der Frist des § 45 Abs. 1 BeamtVG unzweifelhaft Unfallfolgen für den Kläger erkennbar waren (BayVGH v. 12.1.2009 Az. 3 ZB 08.776; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG RdNr. 2 Erl. 5.3 zu § 45).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass - wie bereits oben ausgeführt wird - mit der Einführung des heutigen "Möglichkeitsmaßstabs" (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 -, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 21. November 2008 - 3 ZB 08.1824 -, juris Rn. 8; OVG SH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 LA 422/18 -, juris Rn. 6) die Anforderungen an den Beamten bei der Erkennung von unfallfürsorgerechtlich relevanten Umständen und die entsprechenden Meldeerfordernisse angehoben werden sollten.
  • VG Berlin, 17.11.2015 - 26 K 123.14

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Unfall aus Sicht eines objektiven Betrachters geeignet ist, Ansprüche auf Unfallfürsorge zu begründen (vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 12. Januar 2009 - 3 ZB 08.776 - vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 - OVG Koblenz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 - VG des Saarlandes, Urteil vom 19. November 2013 - 2 K 751/12 - jeweils juris).

    Darüber hinaus muss sich der Kläger eine etwaige Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften selbst zurechnen lassen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 - juris, zu § 45 Abs. 1 BeamtVG).

  • VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 15.1646

    Versäumung der Meldefrist für einen Dienstunfall

    Demgegenüber kann mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorgeleistungen begründenden Unfallfolge nicht erst dann gerechnet werden, wenn verletzungsbedingt organische Veränderungen in einem längeren Entwicklungsprozess zu gravierenden Beschwerden oder Ausfallerscheinungen führen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 3 ZB 08.776 - juris Rn. 8; B.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 5).

    Darüber hinaus muss sich der Kläger eine etwaige Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften zurechnen lassen (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 10.01571

    Dienstunfallfürsorge; Versäumung der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG

    Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei nicht hinreichend zeitnahen Untersuchungen leicht ergeben könnten, sollen so vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1986 - 2 C 37.84, ZBR 1986, 304; BayVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 3 ZB 09.657).

    Darüber hinaus muss sich die Klägerin eine eventuelle Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften selbst zurechnen lassen (BayVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 3 ZB 09.657).

  • VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4348

    Dienstunfall; Frist; Meldung; Bemerkbarkeit; Beschwerden

    Demgegenüber kann mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorgeleistungen begründenden Unfallfolge nicht erst dann gerechnet werden, wenn verletzungsbedingt organische Veränderungen in einem längeren Entwicklungsprozess zu gravierenden Beschwerden oder Ausfallerscheinungen führen (vgl. BayVGH vom 12.1.2009, 3 ZB 08.776; vom 4.12.2009, 3 ZB 09.657; vgl. auch Bauer in: Stegmüller / Schmalhofer / Bauer, a.a.O., RdNr. 2 Anm. 5 zu § 45 BeamtVG).

    Darüber hinaus muss sich die Klägerin die Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften selbst zurechnen lassen (vgl. BayVGH vom 4.12.2009, a.a.O. zu § 45 Abs. 1 BeamtVG).

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben können, vermieden werden (vgl. BVerwG U.v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - ZBR 1986, 304; BayVGH B.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573

    Kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Darüber hinaus muss sich die Klägerin die Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften selbst zurechnen lassen (BayVGH, B. v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 14.2652

    Mittelbare Dienstunfallmeldung durch Beschreibung eines Unfallgeschehens

    Da Anhaltspunkte für einen dienstlichen Zusammenhang vorgetragen worden sind (vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 7), geht die Meldung über eine reine Krankmeldung hinaus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18

    Frist für die Meldung eines Dienstunfalls

    Der Gesetzgeber hat dessen Wortlaut jedoch ausdrücklich im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geändert und den heutigen "Möglichkeitsmaßstab" eingeführt (vgl. BT-Drs. 14/7064, S. 36; wie hier VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 -, juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499

    Aufzeichnung einer Fernsehsendung kein Restitutionsgrund bei rechtskräftigem

    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - NJW 1986, 2588; BayVGH B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420 - juris Rn. 6; B.v. 4.12.2009 - 3 ZB 09.657 - juris Rn. 7) braucht sich zwar die Art der Verletzung nicht aus der Meldung zu ergeben, auch müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden.
  • VG Ansbach, 20.07.2010 - AN 1 K 10.00828

    Unfall eines Sportlehrers bei der Teilnahme am allgemeinen "Sport für Lehrer"

  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

  • VG München, 23.08.2017 - M 21 K 15.4612

    Keine Anerkennung von Unfallfürsorge aus einem Dienstunfall

  • VG München, 23.02.2017 - M 12 K 16.2078

    Dienstunfall eines Polizeimeisters

  • VG Bayreuth, 14.02.2017 - B 5 K 16.86

    Keine Anerkennung einer chronifizierten depressiven Symptomatik als Folge eines

  • VG Bayreuth, 25.10.2016 - B 5 K 14.594

    Anerkennung einer Depression als Dienstunfallfolge - Ausschlussfrist des Art. 47

  • VG Braunschweig, 23.08.2012 - 7 A 126/12

    Ausschlussfrist; Sachschadensersatz; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • VG Braunschweig, 29.08.2023 - 7 A 302/19

    Dienstunfall; Meldung Dienstunfall; Mündlich Meldung; Zweijährige

  • VG Bayreuth, 25.10.2016 - B 5 K 15.85

    Gewährung von Unfallausgleich - Ausschlussfrist des Art. 47 BayBeamtVG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht